Herzlich Willkommen bei Life&LAW JurGAP - der kostenlose hemmerclub- Newsservice mit Gerichtsentscheidungen für Ausbildung und Praxis
Hemmerclub JurGAP bietet Ihnen einen kostenlosen Service, der Sie bei der Prüfungsvorbereitung unterstützt, aber auch für die berufliche Praxis sehr hilfreich ist: Sie erhalten vorab eine komprimierte Zusammenfassung wichtiger aktueller Gerichtsentscheidungen für Ausbildung und Praxis, kurz hemmer.club JurGAP. So schließen wir „ihre Lücken“.
Ihr Vorteil: „Brandheiße“ Themen, z.B. für Ihren Examenstermin, die mündliche Prüfung oder den Gerichtstermin, sind so noch schneller bei Ihnen. Verständlich aufbereitet, leicht lesbar. Wie gewohnt finden Sie diese Entscheidungen dann in ausführlicher Form als Fall in einer der nächsten Life&LAW.
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LL-JuGAP-ZR 8/12 - Examensreport Bayern, Termin 2012-I
Examensreport Bayern, Termin 2012-IHinweis: Die nachfolgenden Übersichten sind keine Musterlösungen. Sie sollen nur zur besseren Orientierung in Ihrer Examensvorbereitung dienen. Nur wer die An-forderungen des Examens kennt, lernt richtig.
LL-JurGAP SR 4/12- Stirbt – stirbt nicht – stirbt; mehrfache Korrektur des Rücktrittshorizonts?!
Stirbt – stirbt nicht – stirbt; mehrfache Korrektur des Rücktrittshorizonts?!BGH, Urteil vom 26.12.2011 - 3 StR 337/11 = jurisbyhemmer Sound Vom Versuch eines Delikts kann nur zurückgetreten werden, wenn der Versuch nicht fehlgeschlagen ist, wobei insoweit das Gesamtgeschehen maßgeblich ist. Die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont). Der Rücktrittshorizont kann im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen korrigiert werden. Dabei ist eine Korrektur sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Täters möglich. Auch eine mehrfache Korrektur des Rücktrittshorizonts ist anhand dieser Maßstäbe möglich.
LL-JuGAP-ZR 7/12 - Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für bereicherungsrechtliche Schuld
Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für bereicherungsrechtliche SchuldBGH, Urteil vom 17.01.2012, II ZR 197/10 = NZG 2012, 221 ff. = jurisbyhemmer Sound 1. Erbringt der Schuldner versehentlich eine weitere Zahlung auf seine gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründete Schuld, obwohl er diese bereits durch eine frühere Zahlung getilgt hat, so haftet ein Gesellschafter, der nach dem Abschluss des die Zahlungspflicht begründenden Vertrages, aber vor der versehentlichen Doppelzahlung aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, nicht für die Bereicherungsschuld der Gesellschaft, wenn die Doppelzahlung in dem ursprünglichen Vertrag nicht angelegt war.
LL-JurGAP SR 3/12- Fahrzeug als „Rammbock“
Fahrzeug als „Rammbock“BGH, Beschluss vom 05.10.2011 – 4 StR 401/11 = jurisbyhemmer Sound: Die von § 315b StGB geschützte Sicherheit des Straßenverkehrs bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum. Nicht jede Tathandlung, die vom öffentlichen Straßenraum ausgeht, erfüllt den Tatbestand des § 315b StGB. Voraussetzung ist, dass sich das Opfer in dem Zeitpunkt, in dem der Täter zur Verwirklichung des § 315b StGB durch zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs als Schadenswerkzeug unmittelbar ansetzt, noch im öffentlichen Raum befindet, so dass die abstrakte Gefahr noch im öffentlichen Verkehrsraum entsteht.
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- LL-JurGAP ÖR 2/12 - Persönlichkeitsrechte Minderjähriger immer vorrangig? Mitnichten!
- LL-JuGAP-ZR 6/12 - BGH setzt EuGH-Urteil zum Verbrauchsgüterkauf um: Pflicht des Verkäufers zum Ausbau der mangelhaften Sache ohne Einrede der absoluten Unverhältnismäßigkeit
- LL-JuGAP-ZR 5/12 - Eigenbedarfskündigung bei Umwandlung von GbR-Eigentum in Wohnungseigentum
- LL-JuGAP-ZR 4/12 - Verjährungsbeginn gem. § 548 BGB



